Mitgliedschaft


Die Mitgliedschaft wird auf Antrag einer Teilnehmergemeinschaft durch einen entsprechenden Beschluss des Vorstandes und der Zustimmung der Aufsichtsbehörde begründet.


Mitgliedsbeitrag


Der Verband erhebt von seinen Mitgliedern Beiträge im Rahmen einer Umlagefinanzierung.

 

Mitglieder

Achmer
Ankum
Ankum-Nord
Badbergen-B68
Bippen-Restrup
Bissendorf
Bohmte-Nord
Borgloh-Ost
Bramsche-Nord
Druchhorn
Eggermühlen
Engter
Gehrde
Heeke-Wallen
Hekese
Herringhausen II
Hollenstede
Hunteburg
Icker
Kalkriese
Langen
Melle-Gesmold
Ohrte
Schleptrup
Schwagstorf
Schwege III
Venne-Nord
Wehrendorf