Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft wird auf Antrag einer Teilnehmergemeinschaft durch einen entsprechenden Beschluss des Vorstandes und der Zustimmung der Aufsichtsbehörde begründet.
Mitgliedsbeitrag
Der Verband erhebt von seinen Mitgliedern Beiträge im Rahmen einer Umlagefinanzierung.
Mitglieder
Achmer
Ankum
Ankum-Nord
Badbergen-B68
Bippen-Restrup
Bissendorf
Bohmte-Nord
Borgloh-Ost
Bramsche-Nord
Bramsche-Süd
Druchhorn
Eggermühlen
Engter
Fürstenau-Schwagstorf
Gehrde
Haaren
Heeke-Wallen
Hekese
Herringhausen II
Hollenstede
Hunteburg
Icker
Kalkriese
Melle-Gesmold
Ohrte
Schleptrup
Schwagstorf
Schwege III
Venne-Nord
Wehrendorf